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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Voltaric Shock, Stephanweg 1, 57083 Königswinter (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag.

Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Der Auftraggeber wird über zusätzlich erforderliche Leistungen informiert.

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle rechtzeitig zur Verfügung steht und alle erforderlichen Vorarbeiten anderer Gewerke termingerecht abgeschlossen sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

Der Auftraggeber stellt die Baustelle rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser).

Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber zu entfernen oder zu schützen.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten gemäß den anerkannten Regeln der Technik.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Arbeiten, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung binnen angemessener Frist.

Bei der Verwendung von Materialien des Auftraggebers oder bei Arbeiten nach Anweisungen des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nur für ordnungsgemäße Ausführung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die vom Auftragnehmer eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt alle Daten des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsabwicklung.

Nähere Informationen zum Datenschutz enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Königswinter, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Kontaktdaten des Auftragnehmers:

Voltaric Shock
Stephanweg 1
57083 Königswinter
Deutschland

Telefon: +49 03405058922
E-Mail: [email protected]

Stand: Juli 2025

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